Unsere Dienstleistungen

Das können Sie von uns erwarten

Als Gesamtanbieter von theatertechnischen Einrichtungen können wir Sie über den ganzen Lebenszyklus einer Anlage begleiten. Während der Bauphase unterstützen wir Sie in der technischen und organisatorischen Planung und Ausführung. In der Betriebsphase unterstützen wir Sie bei der Wartung und stellen sicher, dass die Anlage zuverlässig genutzt werden kann.

Beratung

Unsere jahrzehntelange Erfahrung im Bühnenbau stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Ob beim Ausbau einer bestehenden Bühne, der technischen Ausstattung von Veranstaltungsräumen oder bei Neubauprojekten – unsere Projektleiter sind als erprobte Praxisanwender Ihre Ansprechpartner, die Ihr Wissen gerne mit Ihnen teilen. Ob Theater oder Konzertsaal, qualitative, praxisorientierte und innovative Lösungen sind unser Metier.

  • Technische Unterstützung bei der Ausarbeitung der Bedürfnisse
  • Kostenschätzungen

Sanierung

Bei der Sanierung werden auf dem bestehenden Bühnenkonzept veraltete oder verschlissene Baugruppen durch neue Baugruppen gemäss aktuellem sicherheitstechnischem Standard ersetzt. Zusätzlich kann die Bühne modernisiert und für die aktuellen Bedürfnisse nutzbar gemacht werden.

  • Sicherheitstechnische Ertüchtigung
  • Umrüstung der Bühnenbeleuchtung auf LED-Technologie
  • Lichtsteuerung für Bühne und Gebäude
  • Erneuerung der Audio- und Videoanlage
  • Ersatz der Bühnentextilien und Verdunkelungsvorhänge
  • Automatisierung der Bühnentechnik

Sachkundigenprüfung

Betreiber von Bühnen sind auf einen seriösen und kompetenten Partner im Bereich Wartung und Sachkundigenprüfung angewiesen. Mit einem mehrjährigen Wartungsvertrag für Sachkundigenprüfungen, mit einem auf Ihre Bühne abgestimmten Wartungsintervall von einem bis drei Jahren, sind Sie als Betreiber einer Bühne aus folgenden Gründen auf der sicheren Seite:

  • Haftung bei Unfällen
  • Verlängerung der Lebensdauer von Maschinen und Anlagen
  • Minimierung von Ausfallzeiten und Kosten
  • Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit
  • Aufrüstung von Maschinen und Anlagen während der Lebensdauer, z.B. Software
  • Vorschriftgemässe Dokumentation der ausgeführten Prüfungen in einem Prüfbuch
  • Aufzeigen von erforderlichen Massnahmen zur Erhaltung der Betriebssicherheit

Sicherheitsanalyse

Mit einer Sicherheitsanalyse wird Ihre Bühne technisch überprüft und bezüglich der Betriebssicherheit beurteilt. Die Ergebnisse sind in einem Bericht zusammengefasst und zeigen ihnen folgende Punkte auf:

  • Beschreibung und Dokumentation des sicherheitstechnischen Zustands
  • Vorschlag für Reparatur, Austausch oder Sanierung von kritischen Baugruppen
  • Kostenschätzung für entsprechende Massnahmen

FAQ – Oft gefragt

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen unserer Kundschaft rund um die Bühnentechnik. Ist Ihre nicht dabei? Schreiben Sie uns Ihre Frage, und wir ergänzen unsere Webseite mit Ihrer Frage und unserer Antwort.

Werkeigentümerinnen und -eigentümer, z. B. Eigentümer einer Bühne, haften nach Artikel OR 58 Abs. 1 des Obligationenrechts für den Schaden, der infolge fehlerhafter Anlage, Herstellung oder mangelhaften Unterhalts Ihres Gebäudes oder eines anderen Werkes verursacht wird. Es handelt sich dabei um eine sogenannte einfache Kausalhaftung. Werkeigentümer haften für den Schaden auch dann, wenn Sie kein Verschulden trifft

  • Bei Neubauten wird auf die jeweiligen Brandschutzkonzepte verwiesen, welche individuell und objektbezogen erstellt werden.
  • Bei Räumen mit erhöhter Personenbelegung (über 100/300) kommen zusätzliche Anforderungen zum Tragen, z.B. Sprinkleranlage, Brandmeldeanlage usw.
  • Wenn bei früheren Konzepten und Anforderungen «schwerentflammbar» verlangt war, gehen wir davon aus, dass ein gleichwertiger Ersatz eingebaut werden muss.
  • Gesetze werden von Bund, Kantonen und Gemeinden erlassen und dienen dazu, das menschliche Verhalten und Zusammenleben zu regeln.
  • Normen sind private Regelwerke und werden von den jeweiligen Standesorganisationen wie beispielsweise dem Schweizerischen Ingenieur- und Architektenverein SIA oder der Vereinigung Schweizerischer Strassenfachleute VSS erlassen.
  • Als Richtlinien werden Handlungs- und Ausführungsvorschriften von Institutionen bezeichnet. Sie kommen oft dort zum Einsatz, wo Verordnungen oder Normen keine präzisen Vorgaben machen oder gänzlich fehlen.
Verschiedene Organisationen wie die SUVA, die bfu und die SIA machen in Normen und Fachdokumentationen grundsätzliche Aussagen zu diesem Thema. Allerdings sind im Veranstaltungsbereich besondere Einflüsse, wie abgedunkelte Räume, grosse Personenansammlungen etc. zu berücksichtigen. Die Notwendigkeit von Geländern muss daher aufgrund der vorliegenden Nutzungs- und Gefährdungsbilder situativ und individuell abgeklärt werden. Gerne sind wir Ihnen dabei behilflich.
Es stellt sich eher die Frage, wie lange die entsprechenden Leuchtmittel noch verfügbar sind. Gewisse Halogenleuchtmittel und Leuchtstoffröhren sind bereits nicht mehr erhältlich und in den nächsten Jahren werden weitere Typen verboten.
Für die meisten Halogenscheinwerfer gibt es heute mindestens gleichwertige LED-Geräte. LED-Scheinwerfer verbrauchen einen Bruchteil der Energie, haben eine viel längere Lebensdauer und sind flexibler einsetzbar, z.B. bei der Farbmischung. Ausserdem werden keine Ersatzleuchtmittel, Farbfilter und keine separaten Lichtdimmer mehr benötigt. Die Kosten für Strom und Betriebsmittel werden damit massiv gesenkt.

Tradition, Innovation – Bühnentechnik, die begeistert.